Wer bisher noch keinen Zweifel an Schäubles geistiger Gesundheit oder wahlweise seiner unsere Grundrechte achtenden Gesinnung hegte, möge sich hier eines Besseren belehren lassen:
Das law blog macht uns mit folgendem Zitat auf einen Stern Artikel aufmerksam:
Die Unschuldsvermutung heißt im Kern, dass wir lieber zehn Schuldige nicht bestrafen als einen Unschuldigen zu bestrafen. Der Grundsatz kann nicht für die Gefahrenabwehr gelten. Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche. Nach meiner Auffassung wäre das falsch.
